| Regeln des Aufenthalts
in der Republik Usbekistan |
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Die in der Republik Usbekistan aufhaltenden Ausländer
bzw. Staatenlosen sind verpflichtet, die Gesetze des Landes zu beachten.
Sie haben den Reisepass oder einen Ersatzausweis mit dem gültigen
Visum ständig mit zuführen und sich auf Verlangen von
kompetenten Beamten Usbekistans auszuweisen. Ein Verlust des Passes
ist unverzüglich der Gastgeberorganisation oder den Organen
des Innenministeriums zu melden.
Wenn der Aufenthalt des Ausländers in der
Republik Usbekistan mehr als 3 Tage dauert, hat er sich beim örtlichen
Ordnungsamt anzumelden. Wenn der ausländische Bürger in
einem Hotel wohnt, ist die Geschäftsführung des Hotels
verpflichtet, seinen Pass registrieren zu lassen.
Bei einer Gruppenreise nach Usbekistan ist darauf
zu achten, dass das Visum nur für die ganze Gruppe gültig
und eine Trennung von der Gruppe unzulässig ist. Um ein Visum
verlängern zu lassen, soll sich der Ausländer mindestens
7 Tage vor dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung an ein Ordnungsamt
oder das Außenministerium der Republik Usbekistan wenden.
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