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Regeln des Aufenthalts in der Republik Usbekistan
 

Die in der Republik Usbekistan aufhaltenden Ausländer bzw. Staatenlosen sind verpflichtet, die Gesetze des Landes zu beachten. Sie haben den Reisepass oder einen Ersatzausweis mit dem gültigen Visum ständig mit zuführen und sich auf Verlangen von kompetenten Beamten Usbekistans auszuweisen. Ein Verlust des Passes ist unverzüglich der Gastgeberorganisation oder den Organen des Innenministeriums zu melden.

 

Wenn der Aufenthalt des Ausländers in der Republik Usbekistan mehr als 3 Tage dauert, hat er sich beim örtlichen Ordnungsamt anzumelden. Wenn der ausländische Bürger in einem Hotel wohnt, ist die Geschäftsführung des Hotels verpflichtet, seinen Pass registrieren zu lassen.

 

Bei einer Gruppenreise nach Usbekistan ist darauf zu achten, dass das Visum nur für die ganze Gruppe gültig und eine Trennung von der Gruppe unzulässig ist. Um ein Visum verlängern zu lassen, soll sich der Ausländer mindestens 7 Tage vor dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung an ein Ordnungsamt oder das Außenministerium der Republik Usbekistan wenden.